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City Sprachschule

Inh.: Rachel H. Albahari

Karlstr. 19
61231 Bad Nauheim

 

Kontakt

Telefon: +49 (176) 56 55 22 66
E-Mail: city_sprachschule@yahoo.com

 

 

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzel- und Gruppenunterricht City Sprachschule Bad Nauheim

I. Geltung

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der City Sprachschule  von Einzel- oder Gruppenunterricht gegenüber Kindern und Erwachsenen.

 

 

 

II. Zustandekommen des Vertrages

 

Die Unterrichtsbuchung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst ein, mit der entsprechenden Bestätigung oder dem Beginn der Erteilung des Unterrichts durch die Sprachschule.

 

 

 

III. Unterrichtserteilung

 

(1) Die Unterrichtsvereinbarung gilt für den vertraglich definierten Zeitraum bzw. das vertraglich festgelegte Volumen.

Eine Unterrichtseinheit dauert 45/60/90 Minuten.

 

(2) Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeiten gehalten. Verschiebungen sind ausschließlich nach den unter V. geregelten Voraussetzungen möglich. Der Unterricht findet für Erwachsene ganzjährig statt.

 

(3) Die Unterrichtsdurchführung findet in den Räumlichkeiten der City Sprachschule in statt. Auf Wunsch unterrichten wir auch vor Ort.

 

(4) Der Unterricht durch bestimmte Dozenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Dozenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist lediglich als Planung zu verstehen und daher unverbindlich.

 

 

 

IV. Zahlungsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als diese den Zahlungsbedingungen der City Sprachschule nicht widersprechen. Die erbrachten Leistungen werden monatlich rückwirkend durch die City Sprachschule in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug zu dem in der jeweiligen Rechnung angegebenen Termin fällig. Die City Sprachschule ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen abzutreten. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig.

 

 

 

V. Terminfestlegungen und –verschiebungen

 

(1) Bei offenen Gruppenkursen ist eine kostenlose Absage einzelner Teilnehmer von einzelnen Unterrichtsterminen grundsätzlich nicht möglich. Der nicht wahrgenommene Unterricht wird in vollem Umfang berechnet, unabhängig von den Hinderungsgründen.

 

(2) Bei Einzelunterricht bzw. bei geschlossenen Gruppen kann der Auftraggeber vereinbarte Unterrichtstermine bis spätestens 18:00 Uhr des Vortages – bei einem für Montag vorgesehenen Unterricht bis Freitag 18:00 - Uhr absagen. Terminverschiebungen erfolgen per Telefon oder schriftlich per E-Mail an city_sprachschule@yahoo.com. Bei verspäteter Absage werden die Unterrichtseinheiten in vollem Umfang berechnet.

 

(3) Die Sprachschule ist berechtigt, aus besonderen Gründen Kursstart und Kursende der Trainingsmaßnahmen neu festzulegen sowie einzelne Termine zu verschieben. Weiterhin kann die Sprachschule bei Bedarf die einzelnen Unterrichtszeiten ändern. Die beiden vorstehenden Sätze geltend jedoch nur im Rahmen des für den Auftraggeber Zumutbaren. Sofern mitgeteilte Terminverlegungen oder –verschiebungen für den Auftraggeber mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist dies der City Sprachschule schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilungspflicht schuldhaft, so gilt die von der City Sprachschule vorgenommene Terminänderung als akzeptiert. In keinem Fall berechtigten einmalige oder mehrfache Terminänderungen den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung.

 

 

VI. Auswechslung der Teilnehmer und /oder der Lehrkraft

 

(1) Aus pädagogischen Gründen kann die Sprachschule die Versetzung einzelner Kursteilnehmer in andere Gruppen vornehmen.

 

(2) Bei krassem, nachweisbarem Fehlverhalten eines Kursteilnehmers, ist die Sprachschule berechtigt, diesen vom weiteren Unterricht auszuschließen. Als Beispiel sei hiermit die Teilnahme am Unterricht unter dem Einfluss von Rauschmitteln sowie das Vorliegen massiver Belästigung der Lehrkräfte und/oder anderer Teilnehmer genannt. Die Dauer des Ausschlusses liegt im Ermessen von der Sprachschule und ist dem Auftraggeber unter Angabe der Begründung schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen. Ein vorgenommener Ausschluss hat keinerlei Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Auftraggebers. Eine Kürzung und/oder Rückerstattung der Kursgebühr ist insoweit ausgeschlossen.

 

(3) Gemäß Ziffer III Absatz 6 ist kein Unterricht durch einen bestimmten Lehrer geschuldet. Die Sprachschule ist deshalb jederzeit berechtigt, Lehrkräfte auszuwechseln.

 

 

 

VII. Stornierung und Kündigung

 

(1) Vertraglich vereinbarte Unterrichtseinheiten können durch den Auftraggeber bis zu einer Woche vor Unterrichtsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen hat die Sprachschule Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, mindestens jedoch auf 10% des vereinbarten Vertragswertes. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Für die Wahrung der Frist gilt das Eingangsdatum bei der Sprachschule.

 

(2) Sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist, werden Verträge auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

Sollten Verträge nicht vor Ablauf von 4 Wochen gekündigt worden sein, so verlängert sich der Vertrag um weitere 4 Wochen.

 

 

 

VIII. Haftung und Schadensersatz

 

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die City Sprachschule sowie gegen ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ist die Sprachschule durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unabwendbare Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen, daran gehindert, ihre Leistungen zu erbringen, entfällt für die Dauer der Verhinderung die Zahlungspflicht des Auftraggebers. Liegt nicht eine dauernde Verhinderung vor, ist der Auftraggeber zur Kündigung nur dann berechtigt, wenn das Festhalten am Vertrag für ihn nicht zumutbar ist.

 

 

IX. Sonstiges

 

(1) Sämtliche vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie mit der City Sprachschule in schriftlicher Form getroffen werden.

 

(2) Erfüllungsort ist der Sitz der City Sprachschule. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl ebenfalls der Sitz der Sprachschule.

 

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

City Sprachschule - Karlstr. 19 - 61231 Bad Nauheim

 

Bad Nauheim, im August 2018